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 Hier die aktuellen Vereinsnews:

 

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Posted by Josef Frensch (josef frensch) on 31.08.2010
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Das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. informiert

 

> Sehr geehrte Damen und Herren,

Verantwortung tragen heißt gleichzeitig, dass man bei Fehlern oder Schäden > auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Davon entbindet einen die > Arbeit für die gute Sache nicht. Man sollte bedenken, dass man in seiner > Rolle als Ehrenamtlicher sowohl andere Personen schädigen wie auch > finanziellen Schaden verursachen kann, wenn man beispielsweise die > Vereinskasse verwaltet. Deshalb sollte man den Versicherungsschutz genau > überprüfen, bevor man sich engagiert - den vom Verein oder der  Organisation wie auch den eigenen Versicherungsschutz.

 

> VERSICHERUNGEN FÜR EHRENAMTLICHE

 Sportvereine, Sozialeinrichtungen und Kirchen sind auf Ehrenamtliche  angewiesen. Doch viele freiwillige Helfer machen sich keine Gedanken über  den nötigen Versicherungsschutz. Was es zu beachten gilt, zeigt unsere  Übersicht.

> von Annette Jäger (Münchner Merkur Nr. 187, 16.08.2010 - Artikel als PDF  downloaden)

 

> Der Kassenwart des örtlichen Sportvereins hat eine verantwortungsvolle Aufgabe: Jedes Jahr laufen rund 200 000 Euro durch seine Hände:  Mitgliederbeiträge, Übungsleitergehälter, Steuern, Zuschüsse. Der Job ist  ehrenamtlich, der Kassenwart in Sachen Geldangelegenheiten  leidenschaftlich, aber laienhaft. Sein Engagement für einen guten Zweck  heißt jedoch nicht, dass Fehler Kavaliersdelikte sind. "Das Ehrenamt  spricht einen nicht frei von Haftung", sagt Sascha Straub von der  Verbraucherzentrale Bayern. "Der Vorstand haftet persönlich und > unbegrenzt", sprich: mit seinem gesamten Privatvermögen.

> Wer ehrenamtlich aktiv ist, sollte daher dem richtigen Versicherungsschutz  oberste Priorität einräumen. Absicherung bei Vermögensschäden "Viele Ehrenamtliche sind viel zu leichtgläubig, as den  Versicherungsschutz angeht", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der  Versicherten in Hamburg. Und sie unterschätzen die Folgen, die sich aus  ihrer Tätigkeit ergeben können.

> Der Kassenwart im Sportverein sollte sein Amt nicht ausüben, wenn der  Verein keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.  Nur so kann der Verantwortliche sein Privatvermögen schützen, sollte er  gravierende Fehler machen.

> Ob der Verein eine solche Police besitzt, sollte man überprüfen. Da  Versicherungsschutz teuer ist, kündigen in Zeiten knapper Finanzbudgets  viele Vereine ihre Policen. "Das sollte man keinesfalls tun. Besser, man  lässt sich durch einen Versicherungsberater informieren, wie man die  Kosten senken kann", rät Rudnik.

 

> Haftpflichtschutz

> Die meisten Vereine verfügen über einen Haftpflichtschutz, der auch ihre  Ehrenamtlichen absichert, wenn sie für Sach- oder Personenschäden zur  Verantwortung zu ziehen sind. "Das ist aber keine Pflicht", so Rudnik.  Deshalb sollte man die eigene private Haftpflichtversicherung überprüfen.  "In den neueren Policen ist ehrenamtliche Tätigkeit meist automatisch  mitversichert", sagt der Versicherungsexperte. In älteren Policen dagegen meist nicht. Hier sollte man einen Blick in den  Versicherungsvertrag werfen und gegebenenfalls nachrüsten.

> Wichtig: Leitende Tätigkeiten als Vorstand im Verein sind meist nicht im  üblichen Versicherungsschutz integriert. Dann muss man mit einer Zusatzpolice nachrüsten.

 

> Unfallversicherung

> Ehrenamtliche, die sich in gemeinnützigen Vereinen engagieren, sind über  den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert, sollte ihnen etwas bei ihrer  Tätigkeit zustoßen. Auch freiwillige Helfer, die nicht Mitglied im Verein sind, sind  versichert. Allerdings ist, der gesetzliche Schutz eng gefasst: "Man ist  nur während der reinen Vereinstätigkeit abgesichert", sagt Straub. Macht  ein Fußballtrainer auf dem Weg zum Training einen Umweg, weil er privat  noch etwas erledigen muss, sind Unfälle, die sich dann ereignen, vom  Versicherungsschutz ausgenommen. Für solche Fälle muss man eine private  Unfallpolice abschließen.

> Auch wenn man als Vorstand oder Übungsleiter mehr als die übliche  Aufwandsentschädigung bezahlt bekommt, ist der gesetzliche Unfallschutz  nicht mehr gewährleistet. Eine private Police schließt die Lücke (zum  Beispiel ab rund 160 Euro im Jahr bei Grundeigentümer, Europa oder Asstel, > Versicherungssumme 200 000 Euro).

 

> Steuern

> Manche Vereine zahlen ihren Ehrenamtlichen ein geringes Entgelt für ihre  Tätigkeit. "Solche Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie aus  öffentlichen Kassen, von einem Verein oder der Kirche gezahlt werden",  sagt Michael Lettl Steuerberater aus München.

> Das Finanzamt erkennt maximal 175 Euro im Monat an. Auch Arbeitslose  können eine Aufwandsentschädigung bis zu dieser Grenze erhalten, ohne dass  dies ihre Voraussetzung für Arbeitslosengeld gefährden würde.

 

> Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne, denn "wir halten dem Ehrenamt  den Rücken frei".

 

> Mit freundlichen Grüßen

 

> Hans Hachinger

> Vorstand DEUTSCHES EHRENAMT e.V.

Last changed: 31.08.2010 at 21:07

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